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Was Du wissen musst....
Einreise Fuehrerausweis (Fuehrerschein) Krankenkasse
Es ist in der Schweiz nicht verboten Daten ,Filme und Musik aus dem Internet zu ziehen- Aber es ist seit dem 1.1.2010 verboten Daten, Filme,Musik zu veroefentlichen bez.weiterzugeben- sprich bei Anbietern "Filesharing" also wenn Du etwas downloadest auf Seiten, die kostenlos sind da ergibt sich automatisch ein Upload( der verboten ist ) die Alternative ist legal und sehr sehr guenstig Mit 25 Tagen kostenlosen Testzugang Deutsche Staatsangehoerige benoeigen fuer die Einreise entweder einen gueltigen Reisepass, einen vorlaeufigen Reisepass oder einen Personalausweis. Bei Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) wird ein Kinderausweis bzw. ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils akzeptiert. AufenthaltserlaubnisEs gibt 2 Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz: Die Aufenthaltsbewilligungen L-EG (bis zu 1 Jahr) und B-EG (laenger als 1 Jahr, Guetigkeit 5 Jahre). Die Kurzaufenthaltsgenehmigung L-EG erhalten z.B. Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis zu 12 Monaten sowie nicht aktive Personen wie z.B. Studenten. Die Aufenthaltsgenehmigung B-EG erhalten Sie fuer Arbeitsvertraege, die laenger als 1 Jahr guetig beziehungsweise unbefristet sind. Hiermit koennen Sie auch Ihren Job wechseln oder sich selbstaendig machen. Die Gueltigkeit betraegt 5 Jahre. Beide Aufenthaltsgenehmigungen koennen verlaengert werden. Wenn Sie mit einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung in die Schweiz einreisen, muessen Sie sich spaetestens 8 Tage nach der Ankunft (auf jeden Fall vor Arbeitsantritt) bei Ihrer zustaendigen Gemeinde anmelden. Als finanziell Unabhaengiger erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis fuer die Schweiz, wenn Ihr Jahreseinkommen aus Privatvermoegen mehr als 30.000¬ pro Jahr betraegt. Arbeitserlaubnis (Angestellt)Deutsche Staatsbuerger duefen sich ohne Visum bis zu 3 Monate zur Arbeitssuche in der Schweiz aufhalten. Mit einem vorhandenen Arbeitsvertrag eines Schweizer Unternehmens koennen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Arbeitserlaubnis (Selbstaendig / Investoren)Um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung als Selbsaendiger zu erhalten, muessen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Erwerbstaetigkeit in der Schweiz nachgehen, und dass Sie damit genuegend Geld einnehmen, um nie Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen machen zu muessen. Die Hoehe dieses geforderten Mindesteinkommens haengt von den jeweiligen Umstaenden ab. Sollten Sie z.B. eine Familie haben, koennen Sie von etwa 50.000 Schweizer Franken ausgehen. Es wird von Ihnen nicht erwartet, eine bestimmte Summe Geld zu investieren oder Personal einzustellen. Sie muessen zuerst eine 6 monatige Probezeit in der Schweiz als Selbstaendiger absolvieren. Wenn Sie in diesem Zeitrahmen die an das Visum geknuepften Bedingungen erfuellen, erhalten Sie ein B-Visum mit einer Gueltigkeit von 5 Jahren. Dieses gibt Ihnen das Recht, sich in der Schweiz niederzulassen, in jeden Kanton umzuziehen, Immobilien zu erwerben und Ihre Erwerbstaetigkeit zu aendern. StudentenUm als Student eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muessen Sie an einer Universitaet oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sein. Mit einer Studenten-Aufenthaltsgenehmigung B koennen Sie bis zu 15 Stunden in der Woche neben Ihrem Studium arbeiten. RentnerUm eine Aufenthaltsgenehmigung fuer die Schweiz zu erhalten muesen Sie nachweisen, dass Sie ueber ausreichende finanzielle Mittel (ca. 50.000 Schweizer Franken pro Jahr) verfuegen, um Ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken. In der Schweiz duefen Sie dann nicht mehr arbeiten. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie den groessten Teil des Jahres in der Schweiz verbringen.
Krankenkasse Bevor Du hier richtig Fuss gefasst hast geht schon der
Stress los: Du musst Dich und Deine Familie selbst
Krankenversichern:
Schweizer Krankenversicherung
weiter Infos auch ueber Aerzte Fuehrerausweis (Fuehrerschein) Grundsaetzlich duerfen gueltige auslaendische
Fuehrerausweise waehrend maximal zwoelf Monaten (ab Einreisedatum)
in der Schweiz verwendet werden. Wenn Sie beabsichtigen in der Schweiz
zu bleiben empfehlen wir jedoch, mit dem Umschreiben nicht zu lange
zuzuwarten, weil die Umtauschformalitaeten in Einzelfaellen laengere Zeit
in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der auslaendische
Fuehrerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Es gibt hier andere Richtlinien also Vorsicht : Der Weg zum Lernfahrausweis Hier findest Du Informationen zum Lernfahrausweis, den Voraussetzungen und den Pruefungen bis zum Fuehrerausweis. Sehtest Vor dem Einreichen des Gesuches um die Erteilung eines Lernfahrausweises muss der/die Gesuchsteller/in sein Sehvermoegen bei einem Arzt/Aerztin oder in einem anerkannten Optikergeschaeft summarisch pruefen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurueckliegen. Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelfer) Wer sich fuer den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs ueber lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgefuehrt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurueckliegen. Inhaber eines Fuehrerausweises einer der erwaehnten Kategorien sowie Aerzte, Zahnaerzte. Tieraerzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Ueber weitere Ausnahmen erteilt Ihnen das Strassenverkehrsamt gerne Auskunft. Lernfahrgesuch Fuer die Erteilung einer Lernfahrer-Kategorie ist ein Lernfahrgesuch auszufuellen. Die Gesuchsformulare liegen bei den Gemeinde-/Stadtverwaltungen auf, koennen aber auch direkt beim Strassenverkehrsamt bezogen werden.
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